Personen- und Familienrecht

Unabhängig davon, wie das Privatleben einer Person organisiert ist, nimmt jeder als Person am Rechtsverkehr teil und hat familienrechtliche Bindungen. Das Personen- und Familienrecht ist daher ein Rechtsgebiet, das jeden betrifft.

Gerade weil es sich hierbei naturgemäß um persönliche Angelegenheiten handelt, können Konflikte in diesem Bereich tiefgreifende Auswirkungen auf das Privatleben einer Person haben, sei es bei Scheidungen, Erbschaften, dem Sorgerecht und dem Zugang zu den Kindern oder dem ehelichen Vermögen. In all diesen Fällen ist es wichtig, qualifizierten Rechtsbeistand von einem Anwalt zu erhalten, der die rechtliche Abwicklung angemessen begleiten kann.

Rechtsanwältin: Joan Du Bois